Aufsicht über die Schadensregulierung
Regulierung komplexer Schäden
Mit dieser Dienstleistung nehmen wir Interessen unserer Kunden wahr, die in eine Krisensituation in Form eines Versicherungsfalls geraten sind.Im Schadensfall unterstützen wir unsere Kunden mit interdisziplinären Fachkenntnissen und Erfahrungen, die wir bei der Abwicklung von mehr als 10.000 Schadensfällen gesammelt haben. Dabei fungierten wir als unabhängige Experten und nahmen versicherungsrechtliche sowie technische Aufgaben wahr. Wir sind landesweit die einzige Firma, die das Qualitätszertifikat von TÜV Nord , das für die höchste Qualität sowohl wiederholbarer als auch innovativer Sachverständigen- und Regulierungsleistungen bürgt, verliehen bekommen hat.
Durch die Reduzierung des Kundeneinsatzes auf das notwendige Mindestmaß und durch die Schonung der Finanzressourcen der Kunden helfen wir bei der raschen Wiederaufnahme des Kundenbetriebs und bewahren schadensbetroffene Unternehmen vor dem Verlust ihrer Marktstellung (u.a. durch den Erhalt der finanziellen Stabilität, die fristgerechte Ausführung von Aufträgen bzw. Verträgen, die Kontinuität der Materialwirtschaft und der Produktionsaktivitäten sowie den Erhalt der Produktions- und Dienstleistungsqualität). Unsere Kunden vertreten wir vor Gerichten, Banken, jeglichen Einrichtungen und verbundenen Unternehmen, indem wir eine zügige Abwicklung der Schadenregulierung seit Schadeneintritt überwachen und unseren Kunden sichern. Dabei koordinieren wir Maßnahmen zur Schadensminimierung und -beseitigung bis hin zur Ausarbeitung eines Abschlußberichts mit der Zusammenfassung ergriffener Maßnahmen und Kostenanalysen mit dem Ziel, den Zustand vor Schadenseintritt wiederherzustellen. Unsere Aktivitäten umfassen folgende Bereiche:

• Besichtigung des Schadensgegenstands (Schadenserfassung),
• Ermittlung von Ursachen und Umständen der Schadensfälle,
• Erhebung erforderlicher Schadensunterlagen,
• Auswertung von Bestimmungen der Versicherungsverträge und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen – Bestimmung von Pflichten der Parteien vor dem Hintergrund der Versicherungshaftung,
• Empfehlung und Koordinierung von Maßnahmen zur Schadensminimierung,
• Koordinierung von Weiterveräußerung des Schadensguts,
• Reparaturprüfungen – Überprüfung des Folgeschadensrisikos. Prozessauswertung und Aktionsplan zur Risikominimierung des Schadenswiedereintritts.